Besatzungszeit bis 1955

Nachkriegszeit. Vom Ende des Krieges bis zum Staatsvertrag


Der Zweite Weltkrieg war zu Ende. Die Änderungen an den Grenzen und den Verwaltungen der europäischen Länder, die im Nationalsozialismus seit 1938 geschehen waren, wurden rückgängig gemacht, unterdrückte Staaten wieder selbstständig.

Österreich wurde bis zum Abschluss des Staatsvertrags in vier Besatzungszonen eingeteilt und gewann erst 1955 wieder seine volle Souveränität.


Inhalt

[Die Quellen der Zitate in den grünen Kästen sind unten im Literaturverzeichnis angeführt.]



Das Verbotsgesetz


Am 8. Mai 1945 wurde das von der Provisorischen Staatsregierung beschlossene Verbotsgesetz verkündet. Es bestimmte in Artikel I das Verbot der NSDAP und in Artikel II die Registrierung der ehemaligen Nationalsozialisten. Weiters wurde in den Artikeln III und IV bestimmt, wie mit einstmals illegalen Nationalsozialisten, also jenen, die zwischen dem 1. Juli 1933 und dem „Anschluss“ Parteiangehörige waren, schwer belasteten Nationalsozialisten und Förderern der NSDAP umzugehen sei.
Artikel V bestimmte zur Aburteilung der im Verbotsgesetz definierten Verstöße die neu zu schaffenden Volksgerichte (siehe weiter unten).
Für Personen, die ihre Mitgliedschaft in der NSDAP nicht missbraucht haben und schon vor Kriegsende eine positive Einstellung zur Republik Österreich zeigten, wurde Artikel VI definiert. In diesen Fällen hatte die Provisorische Staatsregierung über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.

Artikel I. Verbot der NSDAP
§1. Die NSDAP, ihre Wehrverbände (SS, SA, NSKK, NSFK), ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände sowie alle nationalsozialistischen Organisationen und Einrichtungen überhaupt sind aufgelöst; ihre Neubildung ist verboten.
Ihr Vermögen ist der Republik verfallen.

Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz)

Kurz darauf, am 13. Mai 1945, wurden auch die Nürnberger Rassegesetze mit Wirkung vom 10. April 1945 außer Kraft gesetzt.



Das Erste Kontrollabkommen und die Einteilung Österreichs in Besatzungszonen


Am 4. Juli 1945 beschlossen die vier Besatzungsmächte die Organisation und Verwaltungsstruktur für Österreich. In diesem „Abkommen über die Alliierte Kontrolle in Österreich“ (besser bekannt als „Erstes Kontrollabkommen“) wurde die Errichtung eines alliierten Verwaltungssystems beschlossen, das solange im Amt bleiben sollte, bis eine von allen Besatzungsmächten anerkannte Regierung Österreichs ihre Arbeit aufnehmen würde. Dieses Kontrollsystem bestand aus der Alliierten Kommission unter der Leitung des Alliierten Rates. Dieser wiederum bildete sich aus vier militärischen Hochkommissaren – je einer von jeder Besatzungsmacht. Auch in sämtlichen Abteilungen der Kommission saßen immer alle vier Mächte an einem Tisch.
Bis zum Inkrafttreten des Zweiten Kontrollabkommens 1946 (siehe unten) musste der Alliierte Rat sämtliche Gesetze, die der Nationalrat beschloss einstimmig bestätigen.

Kurz darauf, am 9. Juli 1945, wurden die Zonen festgelegt, die von den vier Mächten besetzt werden sollten:
Sowjetunion: Oberösterreich nördlich der Donau, Niederösterreich, Burgenland
USA: Oberösterreich südlich der Donau, Salzburg
Großbritannien: Steiermark, Kärnten, Osttirol
Frankreich: Vorarlberg, Nordtirol

Eigentlich wollte die Sowjetunion Wien ganz für sich haben, hatte sie die Stadt doch schließlich ohne die Hilfe westalliierter Bodentruppen erobert, doch letztendlich teilten sich die Besatzungsmächte die Stadt auf. In den Verhandlungen zur Einteilung Wiens galt es, verschiedene Standpunkte zu klären.
Pochte die Sowjetunion darauf, die Grenzen Wiens von 1937 wieder in Kraft zu setzen, so wollten die Westalliierten die aktuellen Grenzen Groß-Wiens belassen. Diese Lösung war für die USA, Großbritannien und Frankreich vor allem deshalb angenehmer, weil sie dadurch eigene Flugplätze hätten verwenden können. Daraus wurde jedoch nichts. Die Sowjetunion setzte sich durch, gestattete den Westalliierten aber die Benützung von Flugplätzen in der sowjetischen Zone – die USA starteten und landeten fortan in Tulln und der Flugplatz in Schwechat diente nun dem britischen und französischen Flugverkehr.

Die Wiener Bezirke wurden folgendermaßen von den Besatzungsmächten unter sich aufgeteilt:
Sowjetunion: 2, 4, 10, 20, 21
USA: 7, 8, 9, 17, 18, 19
Großbritannien: 3, 5, 11, 12, 13
Frankreich: 6, 14, 15, 16

Die Innere Stadt, der erste Bezirk Wiens, wurde als internationaler Sektor von allen vier Besatzungsmächten verwaltet. Jedes Monat übernahm eine andere Macht die Leitung.
Am 1. September besetzten die Westmächte die vereinbarten Bezirke, die Rote Armee zog sich in ihre Zone zurück.

Die Zahl der Besatzungssoldaten auf österreichischem Boden war durchaus imposant – direkt nach Kriegsende belief sie sich auf etwa 700.000 Soldaten. Ende Dezember 1945 reduzierte sich ihre Zahl bereits auf 200.000 Soldaten der Roten Armee, 47.000 Amerikaner, 65.000 Briten und 25.000 Franzosen.
1946 waren diese Zahlen schon auf 150.000 Angehörige der Roten Armee, 40.000 Amerikaner, 55.000 Briten und 15.000 Franzosen gesunken.
Bis 1954 reduzierte sich diese Zahl auf 36.000 sowjetische Soldaten, 15.000 Amerikaner, 2.800 Briten und etwa 540 Franzosen.

Artikel 8. Die vornehmlichsten Aufgaben der Alliierten Kommission für Österreich sind:
a) Die Einhaltungen der Bedingungen der Erklärung über die Niederlage Deutschlands, die am 5. Juni 1945 in Berlin unterzeichnet wurde, in Österreich zu sichern;
b) Die Trennung Österreichs von Deutschland zu verwirklichen;
c) So bald als möglich eine österreichische Zentralverwaltung zu errichten;
d) Die Errichtung einer frei gewählten österreichischen Regierung vorzubereiten;
e) In der Zwischenzeit die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwaltung Österreichs in hinreichender Weise sicherzustellen.

Abkommen über die Alliierte Kontrolle in Österreich vom 4. Juli 1945 (Erstes Kontrollabkommen)



Die Ahndung der nationalsozialistischen Verbrechen


Die in Artikel V des Verbotsgesetzes definierten Volksgerichte zur Aburteilung nationalsozialistischer Verbrechen nahmen mit August 1945 ihre Arbeit auf – zuerst in Wien für die sowjetische Besatzungszone. Anfang 1946 folgten Graz für die britische, Linz für die amerikanische und Innsbruck für die französische Besatzungszone.
Ein solches Gericht bestand aus zwei Berufsrichtern, von denen einer den Vorsitz führte, und drei Schöffen (Laienrichtern). Diese Senate wurden bei den Landesgerichten am Sitz der Oberlandesgerichte gebildet. Die Verfahren selbst wurden nach der österreichischen Strafprozessordnung geführt. Gemäß Paragraf 24 im Verbotsgesetz konnten die Verurteilten keinen Einspruch gegen die Anklageschrift, keine Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde sowie keine Beschwerden gegen Beschlüsse der Volksgerichte einlegen. Nur der Präsident des Obersten Gerichtshofes konnte ein Urteil aufheben oder den Prozess vor einem neu zusammengesetzten Senat verhandeln lassen.

Im ersten Prozess wurden die Taten der ehemaligen SA-Mitglieder Rudolf Kronberger, Alois Frank, Wilhelm Neunteufel und Konrad Polinovsky verhandelt. Ihnen wurde vorgeworfen, mehrere Morde an ungarischen Juden und Jüdinnen im Zuge des Südostwallbaus begangen zu haben. Dieser Prozess ging als der erste von sechs Engerau-Prozessen in die Geschichte ein. Drei der vier Angeklagten – Kronberger, Frank und Neunteufel – wurden am 17. August 1945 zum Tode verurteilt und die Urteile im Herbst des Jahres vollstreckt. Polinovsky wurde zu acht Jahren schweren Kerkers verurteilt, aus dem er 1947 entlassen wurde.

Bis 1955, als mit dem Abzug der Besatzungsmächte auch die Volksgerichte ihre Arbeit einstellten, wurden 136.829 Fälle verhandelt. Von 23.477 Urteilen waren 13.607 Schuldsprüche. 269 Angeklagte wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, 29 zu lebenslänglicher Haft und 43 zum Tode. 30 Todesurteile wurden tatsächlich vollstreckt, zwei Verurteilte begingen Selbstmord, bevor das Todesurteil vollstreckt werden konnte.

Am 29. Juli 1954 wurde das letzte Urteil eines Volksgerichtes gegen einen nationalsozialistischen Verbrecher gefällt: Peter Acher wurde im sechsten und letzten Engerau-Prozess wegen der Beteiligung an Erschießungen ungarischer Juden, wegen versuchter Erschießungen und wegen schwerer Quälerei und Misshandlung jüdischer Häftlinge zu lebenslangem Kerker verurteilt, aus dem er 1972 entlassen wurde.

Zwischen 1956 und 2006 wurden nur noch 35 weitere Prozesse wegen nationalsozialistischer Verbrechen geführt.



Die Regierung wird anerkannt


Die westlichen Bundesländer hatten anfangs Bedenken gegenüber der Regierung Renner, denn sie befürchteten, sie könnte unter sowjetischer Steuerung stehen. Genauso sahen das auch die Briten, die dem Staatskanzler höchst misstrauisch gegenüberstanden. Das zeigte sich auch in der Proklamation, in der der Alliierte Rat am 11. September dem Volk mitteilte, nun die höchste Gewalt im Staate übernommen zu haben – die Provisorische Staatsregierung wurde darin mit keinem Wort erwähnt.

Erst durch die Abhaltung von Länderkonferenzen, deren erste zwischen 24. und 26. September 1945 stattfand, wurde zwischen der Regierung in Wien und den Vertretern der Länder ein Konsens erzielt und die ersten freien Wahlen für November 1945 festgelegt. Auch das Misstrauen der Westmächte schwand nun unter diesen einigenden Bestrebungen und sie erkannten am 20. Oktober die Provisorische Staatsregierung an.



Die Nationalratswahl 1945 und die Rückkehr der Bundesverfassung


Am 25. November 1945 war es dann soweit. Österreich wählte mit Zustimmung aller Besatzungsmächte einen neuen Nationalrat. Die Zustimmung der UdSSR beruhte zwar auf der Fehleinschätzung, die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) könnte als stimmenstarkes Sprachrohr des Ostens in die Regierung einziehen, doch dieses Kalkül kümmerte den Wähler wenig.
Die Österreichische Volkspartei (ÖVP – 49,8 %) gewann vor der Sozialistischen Partei Österreichs (SPÖ – 44,6 %), die KPÖ kam auf nur 5,4 %.

Am 19. Dezember 1945 bekamen wir durch die demokratisch gewählte Regierung eine rechtsstaatliche Verfassung zurück. Grundlage dessen war das Bundesverfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung von 1929. Sie war die letzte Verfassung der Ersten Republik, die vor dem Einzug faschistischer Diktatoren in Kraft getreten war.

Karl Renners Funktion im Dienste Österreichs war damit aber noch nicht zu Ende. Einen Tag später, am 20. Dezember 1945 wurde er der erste Bundespräsident der Zweiten Republik.



Das Zweite Kontrollabkommen


Am 28. Juni 1946 wurde das Zweite Kontrollabkommen beschlossen. Die österreichische Regierung bekam damit mehr Entscheidungskompetenzen. Gesetze allerdings, die die Verfassung betrafen, mussten weiterhin vom Alliierten Rat abgesegnet werden, während alle anderen Gesetze mit einer einmonatigen Einspruchsfrist versehen waren. Nutzte der Alliierte Rat diese Frist nicht, so trat das Gesetz in Kraft.

Die Besatzungsmächte waren allerdings auch nach diesem Zweiten Kontrollabkommen für alle direkten Folgen des Krieges zuständig: für die Entmilitarisierung Österreichs, für Schutz und Sicherheit der alliierten Streitkräfte, für die Verfolgung von Kriegsverbrechen, für die Verwaltung deutschen Eigentums, das vor allem in der sowjetischen Zone so gut wie vollumfänglich beschlagnahmt wurde, sowie für die Behandlung Kriegsgefangener und der sogenannten „Displaced Persons“, Angehörige fremder Staaten, die sich nach dem Krieg sozusagen als Gestrandete der Ereignisse in Österreich aufhielten und nun registriert und bestenfalls in ihre Heimat verbracht wurden.

Artikel 3. Die vornehmlichsten Aufgaben der Alliierten Kommission für Österreich sind:
a) Die Einhaltung der Bedingungen der Erklärung über die Niederlage Deutschlands, die am 5. Juni 1945 in Berlin unterzeichnet wurde, in Österreich zu sichern.
b) Die Trennung Österreichs von Deutschland vollständig zu machen, die unabhängige Existenz und Integrität des österreichischen Staates aufrechtzuerhalten und bis zur endgültigen Festlegung seiner Grenzen die Unantastbarkeit derselben nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 zu sichern.
c) Die österreichische Regierung zu unterstützen, ein gesundes und demokratisches nationales Leben neu zu schaffen, gestützt auf eine wirksame Verwaltung, stabile wirtschaftliche und finanzielle Zustände und auf die Achtung von Recht und Ordnung.
d) Die frei gewählte österreichische Regierung zu unterstützen, so bald wie möglich die volle Kontrolle der Staatsgeschäfte in Österreich auszuüben.
e) Die Aufstellung eines fortschrittlichen Erziehungsprogramms auf lange Sicht, das die Aufgabe hat, alle Spuren auszumerzen und der österreichischen Jugend demokratische Grundsätze einzuprägen, zu sichern.

Abkommen zwischen den Regierungen des Vereinigten Königreiches, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik über den Kontrollapparat in Österreich vom 28. Juni 1946 (Zweites Kontrollabkommen)



Aus Groß-Wien wird wieder Wien


Schon am 29. Juni 1946 war beschlossen worden, Groß-Wien wieder drastisch zu verkleinern. Von den 97 Gemeinden, die 1938 eingegliedert wurden, sollten 80 wieder an Niederösterreich zurückgehen. Die Sowjetunion weigerte sich jedoch lange, diesem Vorhaben zuzustimmen, sodass dieses Gesetz erst am 1. September 1954 in Kraft treten konnte. Die neue Größe der Bundeshauptstadt betrug nun 414 Quadratkilometer und war in 23 Bezirke unterteilt.



Die USIA


Direkt nach dem Krieg ging vor allem die Rote Armee unerbittlich dazu über, die Schäden, die das Dritte Reich an ihrem Land verursacht hatte, durch Beschlagnahmungen und Demontagen alles Wertvollen und Nützlichen zu kompensieren. Unzählige Betriebe wurden ihrer Maschinen und Geräte beraubt, um sie in die Sowjetunion zu verbringen. Dabei ging man allerdings so unfachmännisch vor, dass viele Maschinen schon im Moment der Demontage jeglichen Wert verloren. Andere wiederum standen so lange ungeschützt vor Witterungseinflüssen im Freien bis sie unbrauchbar geworden waren.
Diese Gepflogenheiten behielt man bis zum Sommer 1946 bei, wobei man sich gegen Ende dieser Phase auf Betriebe in deutschem Eigentum, kriegswichtige Betriebe oder spezielle Waffen- und Sprengstofffabriken beschränkte.

Für die UdSSR waren zwei Wirtschaftszweige besonders wichtig: einerseits die Erdölindustrie und andererseits die Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft (DDSG). Sie übernahm beide. Die Betriebe der Erdölproduktion kamen unter die eigens gegründete „Sowjetische Mineralölverwaltung“ (SMV), während für den Betrieb der DDSG die „Verwaltung der Donaudampfschiffahrtsgesellschaft“ gegründet wurde.

Am 5. Juli 1946 wurden seitens der UdSSR an diesem einen Tag all jene Betriebe beschlagnahmt, die nach dem Krieg als deutsches Eigentum deklariert worden waren. Es handelte sich dabei um über 400 Betriebe.

Basis für diesen Vorgang war der Befehl Nummer 17 mit dem Titel „Übergang des reichsdeutschen Vermögens an die Sowjetunion“. Dieser sah die Beschlagnahme deutschen Eigentums als Reparationsleistung an.
Im Gefolge dieser Beschlagnahmungen wurde die USIWA („Uprawlenje Sowjetskim Imuschestwom Wostotschnoj Awstrij“ – „Verwaltung des sowjetischen Vermögens im östlichen Österreich“) gegründet, die zu einem späteren Zeitpunkt, aber wohl noch vor November 1947 in USIA („Uprawlenje Sowjetskim Imuschestwom w Awstrij“ – „Verwaltung des sowjetischen Vermögens in Österreich“) umbenannt wurde. Dieser Verwaltungskörper existierte neben der SMV und der „Verwaltung der Donaudampfschiffahrtsgesellschaft“.

1. Alle österreichischen Behörden und die gesamte österreichische Bevölkerung sind davon in Kenntnis zu setzen, daß die im östlichen Österreich befindlichen deutschen Vermögenswerte, die dem Deutschen Reich, deutschen Firmen, Gesellschaften, Organisationen und physischen oder juristischen Personen gehörten, als deutsche Reparationsleistungen in das Eigentum der Sowjetunion übergegangen sind.

Befehl Nr. 17, 5. Juli 1946

In der Folge schlossen die USA mit Österreich am 16. Juli 1946 ein Abkommen, das die treuhänderische Verwaltung ehemaligen deutschen Eigentums durch die österreichische Verwaltung festlegte.
Am 8. April 1949 verzichteten die Westmächte auf ihre Ansprüche an deutschem Eigentum in ihren jeweiligen Besatzungszonen. Aus dieser Diskrepanz zwischen sowjetischer und westlicher Handhabung des Problems des deutschen Eigentums ergaben sich deutliche wirtschaftliche Unterschiede: Arbeitete man in der russischen Zone mit veralteten und viel zu wenigen Arbeitsmitteln vor allem für die Bedürfnisse der UdSSR, so wurde im Rahmen des Marshall-Plans in die Betriebe der westlichen Besatzungsmächte investiert und die Maschinenbestände an die Anforderungen des offenen Weltmarkts angepasst.

Wie krass diese Unterschiede waren zeigen die Zahlen: Wien, Niederösterreich und das Burgenland erhielten bis Oktober 1950 nur 16,5 % der Gelder aus dem European Recovery Program (siehe unten unter „Der Marshall-Plan“), obwohl hier 46 % der österrreichischen Arbeitnehmer lebten, während Salzburg und Oberösterreich, wo 22 % der Arbeitnehmer wohnten, 44 % dieser Gelder zugeteilt bekamen.

Die USIA verfolgte drei klare Ziele:

  • Durch den Krieg, den das Dritte Reich gegen die Sowjetunion geführt hatte, waren dem Land ungeheure Schäden und Verluste entstanden. Die USIA-Betriebe dienten dem Zweck, Reparationen zu erwirtschaften.
  • Russische Mangelprodukte sollten in den USIA-Betrieben hergestellt und an alle verteilt werden, die daran Bedarf hatten, vor allem die Rote Armee und die sowjetische Bevölkerung.
  • Die USIA-Betriebe sollten den Österreichern den Kommunismus näherbringen sowie die sozialpolitischen und wirtschaftlichen Ziele sowjetischer Wirtschaft.


Mitte 1950 erschienen mit einem Male die ersten USIA-Läden. Hier bekam man verschiedenste Waren – Lebensmittel, Bekleidung, Gebrauchsgegenstände, Tabakwaren –, die entweder aus der Produktion österreichischer USIA-Betriebe stammten oder aus der UdSSR importiert wurden. Da die USIA sich nicht um österreichische Wirtschaftsbedingungen und somit Steuern und Abgaben kümmerte, konnten diese Läden die üblichen Marktpreise für vergleichbare Waren weit unterbieten. Die Beliebtheit dieser Geschäfte in finanzschwachen Bevölkerungsgruppen war deshalb denkbar groß. Die österreichische Wirtschaft hingegen teilte diese Liebe nicht und machte Werbung gegen die USIA-Läden, bis es als verpönt galt, hier einzukaufen. Die sowjetische Besatzungsmacht wiederum versuchte, die günstigen Angebote in ihren Läden als ihre volksgefällige Form des Marshall-Plans darzustellen.



Der Marshallplan


Nach dem Krieg war nicht nur die seelische Not groß, auch die materiellen Entbehrungen machten den Österreichern zu schaffen. 1947 erkannte der US-Außenminister George C. Marshall die Notwendigkeit, dem zerstörten Europa wieder auf die Beine zu helfen. Er ließ ein Programm für den wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas ausarbeiten, das sogenannte European Recovery Program (ERP).

Am 5. Juni 1947 hielt Marshall eine Rede an der Harvard Universität, in der er seine Sichtweise bezüglich eines Hilfsprogramms für Europa darlegte. Der Gedanke fand Verbreitung und Unterstützung, sodass am 2. Juli 1948 ein Abkommen zwischen den USA und Österreich geschlossen wurde, das umfangreichste Wirtschaftshilfen zusicherte.
Insgesamt wurden bis zum Auslaufen des Programms 1952 etwa 13 Milliarden Dollar in Form von Geld und Waren nach Europa gepumpt, wovon 962 Millionen Dollar alleine nach Österreich flossen. Die Waren mussten zum Inlandspreis verkauft werden und der Gegenwert auf ein eigenes Sonderkonto einbezahlt werden.

In seiner Rede wies Marshall auf einen unheilvollen Teufelskreis hin, dessen Anzeichen er bereits erkannt hatte:

Eine Seite des Problems ist ebenso interessant wie wichtig. Der Landwirt hat stets Nahrungsmittel erzeugt, um sie mit dem Städter gegen andere lebenswichtige Dinge auszutauschen. Arbeitsteilung ist die Grundlage der modernen Zivilisation. Gegenwärtig droht sie zusammenzubrechen. Die Fabriken in der Stadt erzeugen nicht genug Waren für den Tausch gegen Lebensmittel mit dem Landwirt. Rohmaterialien und Brennstoff sind nicht in ausreichender Menge vorhanden. Maschinen fehlen oder sind abgenutzt. Bauern und Landarbeiter finden kein Angebot an den Waren, die sie kaufen wollen. Daher lohnt es sich für sie nicht, ihre Ware gegen Geld, für das sie nichts kaufen können, abzugeben. Sie haben daher viel Ackerland brachgelegt und benutzen es als Weiden. Daher verfüttern sie lieber das Getreide und ernähren sich und ihre Familie ausgiebig, auch wenn es ihnen an Kleidung und anderen Annehmlichkeiten des Lebens fehlt. Gleichzeitig haben die Städter zu wenig Nahrungsmittel und Brennstoffe. Infolgedessen müssen die Regierungen ihre Devisen und Guthaben angreifen, um diese lebensnotwendigen Dinge im Ausland zu kaufen. Dadurch werden die Reserven, die dringend für den Wiederaufbau benötigt werden, aufgezehrt. So entsteht rasch eine sehr ernste Lage, die nichts Gutes für die Welt birgt. Das moderne System der Arbeitsteilung, auf dem der Austausch der Produktion beruht, ist in Gefahr zusammenzubrechen. In Wirklichkeit handelt es sich darum, daß Europas Bedarf an ausländischen Nahrungsmitteln und sonstigen lebenswichtigen Gütern – hauptsächlich aus Amerika – so viel größer als seine gegenwärtige Zahlungsfähigkeit ist, daß es entweder wesentliche zusätzliche Hilfe benötigt oder aber sich in einem wirtschaftlichen, sozialen und politischen Niedergang sehr ernsten Charakters gegenübersehen wird. Das Hilfsmittel besteht darin, diesen bösartigen Kreislauf zu durchbrechen und den Glauben der europäischen Völker an die wirtschaftliche Zukunft ihres eigenen Landes sowie Europas in seiner Gesamtheit wiederherzustellen. Über ein weites Gebiet hin müssen Fabrikanten und Landwirte wieder willens und in der Lage sein, ihre Ware gegen Geld von unbestrittenem Wert abzugeben.

George C. Marshall, 5. Juni 1947



Der Oktoberstreik


Im September 1950 beschloss die Regierung das vierte Lohn-Preis-Abkommen. Dieses sah eine Erhöhung der Preise für Waren des täglichen Bedarfs, auch für Grundnahrungsmittel vor – bei gleichbleibender Lohnhöhe. Mehl wurde um 64 % teurer, Zucker um 34 % und Brot um 26 %. Gegen diese massive Preiserhöhung kündigten die Arbeiter Widerstand an. Ein Streik wurde ausgerufen, der hauptsächlich von kommunistischen und sozialdemokratischen Betriebsräten sowie solchen der USIA-Betriebe organisiert wurde.

200.000 Menschen aus insgesamt über 400 Betrieben folgten dem Aufruf und bildeten so den größten Streik, der jemals in Österreich stattgefunden hat. Etwa ein Drittel der teilnehmenden Betriebe in Ostösterreich gehörten zum USIA-Konzern. Die Höhepunkte der Streikbewegung wurde um den 26. September 1950 in Oberösterreich und am 4. Oktober 1950 in Wien erreicht.

Da ein großer Teil der Arbeiter, die sich an den Streiks beteiligten, kommunistisch gesinnt und/oder Beschäftigte der USIA-Betriebe waren, hielt sich jahrzehntelang die mittlerweile widerlegte These, es hätte sich bei diesem Streik um den Versuch eines kommunistischen Putsches gehandelt. Da jedoch zu diesem Zeitpunkt die sowjetische Besatzungsmacht kein Interesse an einer derartigen Machtübernahme hatte und die KPÖ in den Wahlergebnissen stets nur Menschenmengen im einstelligen Prozentbereich für sich gewinnen konnte, kann ein dahintersteckender Putschversuch ausgeschlossen werden.

An den Streiks beteiligten sich einige der größten Industriebetriebe des Landes, unter anderem die VÖEST, die Bundesbahnen, die Post, Steyr-Daimler-Puch oder die Simmering-Graz-Pauker-Werke. Durch die Streikmaßnahmen stand der öffentliche Verkehr in Linz völlig still – nicht zuletzt von Streikenden zubetonierte Straßenbahngleise erhielten diesen Zustand aufrecht.

Am 5. Oktober 1950 wurde der Streik beendet und das Abkommen akzeptiert. Die Streikteilnehmer kehrten an ihre Arbeitsstätten zurück. In der Folge wurden 78 Gewerkschafter als Streikorganisatoren aus der Gewerkschaft ausgeschlossen und/oder verloren ihren Job.



Der Staatsvertrag


Der 15. Mai 1955 ist wohl das wichtigste politische Datum Österreichs. An diesem Tag wurde die Freiheit und Souveränität Österreichs in den Grenzen vom 1. Jänner 1938 wiederhergestellt. Die Delegierten der Besatzungsmächte und Österreichs unterzeichneten dieses Papier, das unter anderen folgende wichtige Punkte beinhaltete:

Österreich verpflichtete sich in Artikel 4 – wieder einmal – keine politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland anzustreben. Der „Anschluss“ wurde, wie bereits im 1920 in Kraft getretenen Staatsvertrag von St. Germain-en-Laye und in den Kreditbedingungen des Völkerbunds, verboten.
Ebenso wurde in Artikel 3 versichert, im Friedensvertrag mit Deutschland die Bestimmung zu verankern, Deutschland müsse die Unabhängigkeit Österreichs anerkennen und dürfe keinerlei territoriale oder politische Ansprüche bezüglich Österreich erheben.

In Artikel 6 verpflichtete sich Österreich zur aus menschlicher Sicht wichtigsten Einhaltung von Bestimmungen, die eigentlich für jeden Menschen auch ohne jegliche Gesetzgebung selbstverständlich sind. Hierin wird geregelt, dass Österreich alle erforderlichen Maßnahmen treffen wird, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und Veröffentlichung, der Religionsausübung, der politischen Meinung und der öffentlichen Versammlung zu sichern.

Artikel 8 bestimmte den Umgang mit der NSDAP und nationalsozialistischen Organisationen. Österreich verpflichtete sich, alle bisher getroffenen Maßnahmen zur Zerschlagung und Auflösung nazistischer Manifestationen weiter zu betreiben und ein erneutes Aufkommen dieser Bewegung zu verhindern.

Nach dem 38. Artikel unterzeichneten die Verhandlungsführer den Staatsvertrag. Es waren dies:

  • Wjatscheslaw Michailowitsch Molotow – Außenminister der Sowjetunion
  • Iwan Iwanowitsch Iljitschow – Hochkommissar und Gesandter der Sowjetunion
  • Harold Macmillan – Außenminister von Großbritannien
  • Geoffrey Wallinger – Hochkommissar und Botschafter von Großbritannien
  • John Foster Dulles – Außenminister der USA
  • Llewellyn E. Thompson – Hochkommissar und Botschafter der USA
  • Antoine Pinay – Außenminister von Frankreich
  • Roger Lalouette – Stellvertretender Hochkommissar und Gesandter Frankreichs
  • Leopold Figl – Außenminister von Österreich

Artikel 1 des Staatsvertrages, der nunmehr seit 64 Jahren in Kraft ist:

Artikel 1. Wiederherstellung Österreichs als freier und unabhängiger Staat

Die Alliierten und Assoziierten Mächte anerkennen, daß Österreich als ein souveräner, unabhängiger und demokratischer Staat wiederhergestellt ist.

Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, 15. Mai 1955



Das Neutralitätsgesetz


Nachdem am 25. Oktober 1955 der letzte Besatzungssoldat – ein Brite – österreichisches Staatsgebiet verlassen hatte, wurde am 26. Oktober 1955 das Gesetz zur immerwährenden Neutralität Österreichs beschlossen.

Der Grund, warum ausgerechnet bis 25. Oktober 1955 der Abzug der Besatzungstruppen abgeschlossen sein sollte, liegt in einer Bestimmung des Staatsvertrages. Hier wurde in Artikel 20, Absatz 3, festgelegt, dass die „Streitkräfte der Alliierten und Assoziierten Mächte und die Mitglieder der Alliierten Kommission für Österreich innerhalb von neunzig Tagen, angefangen vom Inkrafttreten des vorliegenden Vertrages, soweit irgend möglich, spätestens bis zum 31. Dezember 1955, aus Österreich zurückgezogen“ werden. Da der Staatsvertrag mit der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde durch Frankreich am 27. Juli in Kraft getreten war, lief ab diesem Datum der 90-tägige Countdown, der am 25. Oktober endete.

An jenem Tage verließ nun nach offiziellen Angaben der letzte Besatzungssoldat österreichischen Boden. Erst am Tag danach, am 26. Oktober 2019, als Österreich also tatsächlich frei und unabhängig war, konnte das Neutralitätsgesetz verabschiedet werden.

Artikel I.
(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität.
Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.
(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.

Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs





Literatur


Druckwerke

Helmut Feigl, Andreas Kusternig (Hg.), Die USIA-Betriebe in Niederösterreich. Geschichte, Organisation, Dokumentation (Studien und Forschungen aus dem niederösterreichischen Institut für Landeskunde 5, Wien 1983)

Alois Niederstätter, Geschichte Österreichs (Stuttgart 2007)

Gerald Stourzh, Geschichte des Staatsvertrages 1945–1955. Österreichs Weg zur Neutralität (Graz 1980)

Karl Vocelka, Geschichte Österreichs. Kultur – Gesellschaft – Politik (München 2009)


Internet

Michael Gehler, Kapitulation als Voraussetzung für Österreichs Freiheit, Artikel in der Tiroler Tageszeitung vom 2. Mai 2015, online unter:
https://www.tt.com/panorama/wissen/9952746/kapitulation-als-voraussetzung-fuer-oesterreichs-freiheit (30. Oktober 2019)

Peter Mayr, Späte Gerechtigkeit für die Streikopfer, Artikel in der DerStandard vom 24. April 2016, online unter:
https://www.derstandard.at/story/2000035538307/spaete-gerechtigkeit-fuer-die-streikopfer (31. Oktober 2019)

Michael Rosecker, Gründer einer erfolgreichen Republik – die Zweite Republik, Aufbruch aus der Katastrophe, online unter:
https://www.rennermuseum.at/zweite-rep.htm (30. Oktober 2019)

Eric Wegner, Streiks in der 2. Republik (Marxismus 34, Wien 2013),
Kapitel „Spontane Streikwelle Ende September 1950“ online unter:
http://www.arbeiter-innen-kampf.org/publikationen/marxismus-buecher/streiks-der-2-republik/spontane-streikwelle-ende-september-1950/ (31. Oktober 2019)
Kapitel „Von der KPÖ geführte Streiks Anfang Oktober 1950“ online unter: http://www.arbeiter-innen-kampf.org/publikationen/marxismus-buecher/streiks-der-2-republik/von-der-kpoe-gefuehrte-streiks-anfang-oktober-1950/ (31. Oktober 2019)

Austria-Forum, Besatzung 1945–1955, online unter:
https://austria-forum.org/af/AEIOU/Besatzung_1945-1955 (29. Oktober 2019)

Austria-Forum, Marshall-Plan, online unter:
https://austria-forum.org/af/AEIOU/Marshall-Plan (30. Oktober 2019)

Austria Presse Agentur, apa.historisch 55–85, Die Verstaatlichten Betriebe Österreichs 1955–1960, online unter:
http://historisch.apa.at/cms/apa-historisch/dossier_print.html?&dossierID=AHD_19550831_AHD0001 (30. Oktober 2019)

Haus der Geschichte Österreich, Hans Petschar, Marshallplan, online unter:
https://www.hdgoe.at/marshallplan (30. Oktober 2019)

Nachkriegsjustiz.at, Prozesse, Volksgerichte, online unter:
http://nachkriegsjustiz.at/prozesse/volksg/index.php (6. November 2019)

Republik Österreich, Parlamentsdirektion, Schicksalswahl 1945. Sonderausstellung im Österreichischen Parlament aus Anlass des 60. Jahrestages der Nationalratswahl vom 25. November 1945, PDF online unter:
https://www.parlament.gv.at/ZUSD/PDF/2005_schicksalswahl_1945.pdf (30. Oktober 2019)

Wien Geschichte Wiki, Abkommen betreffend die Besatzungszonen und die Verwaltung der Stadt Wien, online unter:
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Abkommen_betreffend_die_Besatzungszonen_und_die_Verwaltung_der_Stadt_Wien (29. Oktober 2019)

Wien Geschichte Wiki, Alliierte Besatzung, online unter:
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Alliierte_Besatzung (30. Oktober 2019)

Wien Geschichte Wiki, Groß-Wien, online unter:
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Gro%C3%9F-Wien (30. Oktober 2019)

Wien Geschichte Wiki, Stadterweiterung, online unter:
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Stadterweiterung#Nach_dem_Zweiten_Weltkrieg (30. Oktober 2019)

Wien Geschichte Wiki, Zweites Alliiertes Kontrollabkommen, online unter:
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Zweites_Alliiertes_Kontrollabkommen (30. Oktober 2019)


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