In einem dreistöckigen Keller der Wiener Innenstadt entdeckte ich im Zuge einer Besichtigung mit dem Eigentümer einen Aushang, der wohl einer der letzten seiner Art sein dürfte: Ähnlich den Rattenköderhinweisen der Schädlingsbekämpfer, die ich bereits in einem anderen Artikel beschrieben habe, befand sich hier ein relativ gut erhaltener Aushang der „Drogistenschaft im Gau Wien“, mit dem auf ausgelegtes Rattengift aufmerksam gemacht wurde.
Nachdem am 12./13. März 1938 der „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich vollzogen wurde, folgte die Angleichung und Eingliederung der österreichischen Einrichtungen in die deutschen Verwaltungsstrukturen. Zu diesem Zeitpunkt existierten hierzulande im Bereich der Berufsgruppe der Drogisten drei Verbände: der „Oesterreichische Drogistenverband“, der „Verein angestellter Drogisten“ und der „Klub selbständiger Drogisten“.
Am 5. Juli 1938 ordnete der Stillhaltekommissar für Organisationen, Vereine und Verbände, Albert Hoffmann, die Auflösung der drei obgenannten Gruppierungen und ihre Eingliederung in die Deutsche Drogistenschaft an, der die Mitglieder der drei ehemals österreichischen Verbände nun angehörten.1
In der Drogisten-Zeitung, dem laut eigener Definition traditionellen Organ der deutschösterreichischen Drogistenschaft, wurde diese Eingliederung in die Deutsche Drogistenschaft im typisch nationalsozialistischen Vokabular begrüßt:
„Die deutschösterreichische Drogistenschaft, die in ihrer Gesamtheit den vollzogenen politischen Anschluß mit großer Freude und Befriedigung aufgenommen hat, begrüßt auch den bevorstehenden wirtschaftlichen Anschluß an den großen deutschen Wirtschaftsraum in der festen Überzeugung, damit endlich eine wirkliche Grundlage für ein gedeihliches Arbeiten gefunden zu haben. Sie begrüßt aber vor allem die reichsdeutschen Berufsbrüder als die Repräsentanten und Träger der gleichen Aufgaben völkischer und wirtschaftlicher Natur, die auch uns nunmehr gestellt sind und zu deren Lösung, über die wirtschaftlichen Interessen des einzelnen hinaus Werte für die Gesamtheit unseres deutschen Volkes zu schaffen, auch wir berufen sind.“2
Die Drogistenschaft und das Ungeziefer
Drogisten sorgten für die Versorgung der Bevölkerung mit verschiedensten Warengruppen. Hauptsächlich waren das Farben und Lacke, Haushaltschemikalien, Seifen, Hygiene- und Parfümartikel, sogenannte Kolonialwaren wie Kaffee, Kakao, Gummiprodukte, Erdnüsse, Sesam, Baumwolle, Walfischtran, Tee und andere.
Ein wichtiger Punkt in der Liste der Zuständigkeiten der Drogisten war weiters die Versorgung der Schädlingsbekämpfer und der privaten Einkäufer mit den für die Bekämpfung von Ungeziefer notwendigen Chemikalien.
So findet man etwa in der Ausgabe der Drogisten-Zeitung vom Februar 1940 einen Artikel, der unter Verwendung der damals zeittypischen Formulierungen auf die wichtige Funktion der Drogistenschaft in der Beratung und Durchführung der Schädlingsbekämpfung hinweist:
„Die bisher durchgeführten Aufklärungsmaßnahmen für praktische Hilfsmittel im ‚Kampf dem Verderb‘ haben bei allen beteiligten und interessierten Verbänden und Firmen großen Anklang gefunden. Die Drogistenschaft hat die ihr in diesem Rahmen gestellten wichtigen Aufgaben erkannt; da der Drogist in ganz besonderem Maße die Möglichkeit hat, aufklärend zu wirken, wird er in den nächsten Wochen abermals sein Augenmerk auf eine wirksame fachliche Beratung seiner Kunden lenken. Die einsatzbereite Schädlingsbekämpfung geht jeden an, werden doch für rund zwei Milliarden Reichsmark jährlich durch Schädlinge wertvolles Volksgut vernichtet.“3
Im weiteren Artikel geht der Verfasser darauf ein, in welchen Umgebungen sich Ungeziefer wohlfühlt und was man dagegen tun könne, welche Arten von Schädlingen es gibt und welche Bekämpfungsart die jeweils vielversprechendste sei. Dabei führt er exemplarisch das typische Ungeziefer im Haushalt an wie etwa Silberfischchen, Wanzen, Motten, Asseln, aber auch bakterielle Schädlinge wie Fäulniserreger und Schimmelpilze sowie Schäden durch Oxidation in Rohrleitungen oder im Mauerwerk. Gleich darauf folgt der Absatz zur Rattenbekämpfung:
„Am schlimmsten freilich ist die Ratten- und Mäuseplage. Ratten und Mäuse vermehren sich in erschreckender Weise. Der Schaden, den sie anrichten, wird auf zweihundert Millionen Reichsmark im Jahre geschätzt. Dazu kommen die Verluste durch angenagte und beschmutzte und daher nicht mehr verwendbare Lebens- oder Futtermittel, ferner große Sachschäden und Übertragung ansteckender Krankheiten […]. Auch für den Menschen sind die Ratten als Bazillenträger gefährlich. Um die Ratten zu vertreiben, stellt man Fallen auf. Wirksamer ist die Bekämpfung durch Gift (die bekannten Meerzwiebelpräparate). Auch der Geruch von Chlorkalk vertreibt Ratten und Mäuse. Streicht man im Frühjahr den Keller, besonders die Ecken, Ritzen und Löcher, mit einer Kalklösung, der etwas Eisenvitriol beigemengt ist, werden die Schädlinge bald Reißaus nehmen.“4
Der Artikel endet mit einem impliziten Tipp an alle Drogisten, sich für fachkundliche Beratung im Bereich der Schädlingsbekämpfung weiterzubilden, da sich damit gutes Geld machen ließe:
„Wenn der Drogist gerade jetzt die Zeit dadurch nützt, daß er in seinem Geschäft jedem bei der Schädlingsbekämpfung bereitwilligst zur Verfügung steht, so ist dieser Dienst am Kunden zugleich ein wertvoller am Volksgut, an der Volksgemeinschaft sowie auch an sich selbst. Jeder Drogist, der sich fachlich hier gut unterrichtet zeigt, praktische Ratschläge geben kann und sein Lager in Ordnung hat, wird auch für sich Ergebnisse in Form einer Steigerung des Umsatzes gewinnen können.“5
Die konkrete Rolle der Drogisten bestand also in der Beratung, welches Mittel gegen einen bestimmten Schädling einzusetzen sei. Als ab dem Frühjahr 1941 die Rattenbekämpfung durch den Reichsstatthalter in Wien angeordnet wurde, erfüllte die Drogistenschaft die Funktion der Bestellung und Ausgabe der Rattenbekämpfungsmittel. Als Beispiel zitiere ich aus einem Artikel vom Winter 1941:
„Die Eigentümer, Mieter und Pächter von sämtlichen im Gebiet des Reichsgaues Wien gelegenen, bebauten und unbebauten Grundstücken und von Betrieben sind verpflichtet, während der Zeit der Rattenbekämpfung zugelassene Rattenbekämpfungsmittel an geeigneten Stellen auszulegen. Weiters besteht die Verpflichtung, Rattenkampfmittel, wenn sie ganz oder teilweise aufgefressen sind, nachzulegen. Für die Rattenbekämpfung wurden insgesamt 39 Präparate zugelassen. Es handelt sich hier hauptsächlich um Meerzwiebelpräparate in fester oder flüssiger Form, welche an die Verbraucher ohne Giftschein von Drogerien und Apotheken in der Zeit vom 20. bis 22. März 1941 abgegeben werden. Der Verkauf und die Ausstellung von Verkaufsbescheinigungen vor dem 20. März 1941 ist unzulässig. Alle Packungen müssen auf einem Verschlußstreifen den Aufdruck: ‚Zugelassen und hergerichtet für die allgemeine Rattenbekämpfung 1941‘ tragen.“6
In der Drogisten-Zeitung bekamen die Verbandsmitglieder Informationen zu den Mengen, die verschiedene Käufer benötigen würden. So waren für den Keller eines Siedlungshauses 40 Brocken Bekämpfungsmittel nötig, für Bootsschuppen 20, für Frachtschiffe 20 bis 100 oder für Lager- und Speicherräume von gewerblichen Betrieben pro 100 Quadratmeter 20 Brocken. Jeder Drogerie wurde empfohlen, für diese Bekämpfungsaktion 15.000 Brocken vorrätig zu haben, die nur im eigenen Bezirk verkauft werden sollten, um die Kontrolltätigkeit der Polizei zu erleichtern.
Nach dem Verkauf der Bekämpfungsmittel war die Drogerie dazu verpflichtet, die Bescheinigungen über die verkauften Mengen bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Überprüfung abzugeben. Dazu mussten in den Bescheinigungen ganz genaue Angaben zum Käufer und zu dessen Liegenschaften, für die er die Mittel benötigte, erhoben werden. So konnte von der Polizei relativ leicht festgestellt werden, ob jemand tatsächlich nur für diese behördlich angeordnete Rattenaktion eingekauft hatte oder unerlaubterweise auf Vorrat oder im Bestreben, die Mittel weiterzuverkaufen.
Das Plakat entspricht exakt den behördlichen Vorgaben, wie in der Drogisten-Zeitung von März 1942 nachzulesen ist:
„Die Rattenvertilgungsmittel sind vor dem Zugriff von Kindern und Haustieren zu sichern. Durch Aushang von Zetteln und Warnschildern mit dem Hinweis: ‚ Vorsicht! Rattengift ausgelegt! Kinder und Haustiere fernhalten!‘ ist auf die Auslegung des Giftes aufmerksam zu machen.“7
„Kampf dem Verderb!“
Unter diesem Motto gab die Drogisten-Zeitung unter anderem Tipps, wie man Schädlinge am besten zum ausgelegten Gift locken könne. Dazu mussten sogenannte Witterungen hergestellt werden. Um etwa Füchsen, Iltissen und Mardern die Bekämpfungsmittel schmackhaft zu machen, war es angeraten, alten Hering entweder mit Baldrianpulver, Asa foedita [Asant], Zibet, Kampfer und Anisöl oder in einer anderen Mischung mit Nitrobenzol, Asa foedita, Anisöl und Benzoe zu bestreichen.
Auch für Ratten und Mäuse wurden in der Zeitung Rezepte für eine Witterung abgedruckt, der sie nicht widerstehen könnten:
„Weizenmehl verreibt man mit einem entgräteten Bückling und fügt etwas Salizylsäure, Rosenholz- und Fenchelöl hinzu. Dieses streut man auf die Giftzubereitung, gegebenenfalls auf die Mäuse- oder Rattenfallen.“8
Das Logo der Drogistenschaft
1943 reagierte der Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti auf die eigenmächtige Verwendung bestimmter Zeichen und Symbole durch medizinische Berufsgruppen. Ärzte hatten beispielsweise ohne Genehmigung die sogenannte Lebensrune in ihre Briefköpfe oder Firmenlogos eingefügt.
Im Februar 1943 wurden die entsprechenden Bestimmungen erlassen. Die Elhaz- oder Algiz-Rune spielte dabei eine große Rolle, denn sie symbolisierte für die Nationalsozialisten Geburt und Leben, weshalb sie sie Lebensrune nannten. Diese Rune in roter Farbe sollte das Berufszeichen der Ärzte sein. Mit einem roten Z versehen war sie das Berufszeichen für die Zahnärzte, mit einem roten H für Hebammen, mit einem schwarzen D für Dentisten. Eine rote Schlange war das Zeichen für Tierärzte, ein großes A in Rot mit der Elhaz-Rune jenes der Apotheken. Die Deutsche Heilpraktikerschaft verwendete offensichtlich ein eigenes schwarzes Konstrukt, das meines Wissens nicht Teil des Runenalphabets ist.
Als Zeichen der Deutschen Drogistenschaft wurde ein roter Mörser mit der Elhaz-Rune bestimmt. Die Griffe des Mörsers bestanden aus einem gespiegelten und einem normal geschriebenen D, die rechts und links der Rune angebracht waren. Dieses Zeichen befindet sich am Kelleraushang links unten.
Das Mörser-Symbol durfte laut der Verordnung „von den Mitgliedern der Deutschen Drogistenschaft während der Zeit ihrer Mitgliedschaft benutzt werden. Das Zeichen darf an und im Betriebe (an der Fassade, auf Glastransparenten, auf Glas- und Emailleschildern) angebracht werden.“9
Da das Symbol erst Anfang 1943 vom Reichsgesundheitsführer festgelegt wurde, lässt sich mit hoher Gewissheit behaupten, dass der abgebildete Aushang aus den Jahren 1943 bis 1945 stammt.
Um den Erfolg der Rattenbekämpfungsaktionen und weitere Informationen zu diesen Maßnahmen, die zwischen 1941 und 1944 gesetzt wurden, nachzulesen, klicke bitte hier. Ob die Rattenaktion auch 1945 stattfand, ist fraglich, da zur veranschlagten Zeit der Kampf um Wien unmittelbar bevorstand.
Möchtest Du Dich erkenntlich zeigen? Hier hast Du die Möglichkeit dazu.
Fußnoten:
1 Tagesgeschichtliche Notizen, in: Pharmazeutische Post vom 30. Juli 1938, S. 309, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=php&datum=19380730&query=%22drogistenschaft%22&ref=anno-search&seite=5 (15. November 2020)
2 Artikel „Rückblick und Ausblick“, in: Drogisten-Zeitung, März 1938, S. 1, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=drz&datum=19380304&query=%22branche%22+%22drogisten%22&ref=anno-search&seite=3 (15. November 2020)
3+4 Artikel „Die Drogistenschaft im Großkampf gegen das Ungeziefer“, in: Drogisten-Zeitung, Februar 1940, S. 1, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=drz&datum=19400202&query=%22drogistenschaft%22&ref=anno-search&seite=3 (15. November 2020)
5 Artikel „Die Drogistenschaft im Großkampf gegen das Ungeziefer“, in: Drogisten-Zeitung, Februar 1940, S. 2, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=drz&datum=19400202&query=%22drogistenschaft%22&ref=anno-search&seite=3 (15. November 2020)
6 Artikel „Rattenkampftag in Wien“, in: Drogisten-Zeitung, Februar 1941, S. 2, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=drz&datum=19410201&seite=8&zoom=33 (15. November 2020)
7 Artikel „Rattentage“, in: Drogisten-Zeitung, März 1942, S. 3, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=drz&datum=19420306&seite=5&zoom=33 (15. November 2020)
8 Artikel „Der Drogist im Dienste der Schädlingsbekämpfung“, in: Drogisten-Zeitung, Mai 1941, S. 5, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=drz&datum=19410501&seite=7&zoom=33 (15. November 2020)
9 Kurzmeldung „Der Mörser – das Berufszeichen der Drogisten“, in: Innsbrucker Nachrichten, 6. Juli 1943, S. 3, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=ibn&datum=19430706&seite=3 (15. November 2020)
Interne Links:
Mehr zum Jahr 1938 nach dem „Anschluss“:
1938 nach dem „Anschluss“
Mehr zu den Jahren von 1939 bis Kriegsende:
1939 bis Kriegsende
1941 – Großkampf gegen die Ratten von Wien
Lieber Thomas!
ich kann Dir nicht oft genug zu dieser großartigen Website gratulieren! Ich finde immer wieder neue Schmankerln. Da freuen sich meine Bücher über die Ganisonsgeschichte von Wien.
Sei herzlich gegrüßt
Rolf
Danke! Es ist auch für mich spannend, nicht nur über die Dinge zu schreiben, die mir seit Jahren bekannt sind, sondern solche unbekannten Themen, wie dieses hier.